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HOLZ
Frisch geschlagenes Holz darf wegen der darin enthaltenen Feuchte nicht direkt verfeuert werden. Denn feuchtes Holz verbrennt nicht nur schlechter, es setzt aufgrund der niedrigen Verbrennungstemperatur auch Schadstoffe frei. Nur ausreichend abgelagertes Holz erreicht die von der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geforderte Restfeuchte von 20 Prozent Wassergehalt! Die Holzscheite müssen dazu 2 – 3 Jahre an einem trockenen, vor der Witterung geschützten Ort gelagert oder technisch getrocknet werden. Ein Holzfeuchtemessgerät hilft Ihnen die genaue Restfeuchte Ihres Holzes zu bestimmen. Behandeltes, gestrichenes und beschichtetes Holz darf grundsätzlich nicht verbrannt werden. Scheitholz verbrennt am besten, wenn der größte Teil der benötigten Verbrennungsluft als Sekundärluft in Höhe und oberhalb der Holzscheite in den Feuerraum geführt wird. Nur ein kleiner Teil ist als Unterluft durch den Brennrost im Feuerraum zu zuführen. Für die optimale Einstellung des Heizgerätes ist die Bedienungsanleitung des Herstellers zu beachten. Hier geht´s zu den Holzprodukten Unsere Broschüre "Heizen mit festen Brennstoffen " steht zum Download bereit |
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